Norm
AHG §1 Cd1aRechtssatz
Die Rechtsauffassung, daß im ersten Rechtsgang gemäß § 54 Abs 1 ZPO ordnungsgemäß verzeichnete Prozeßkosten im zweiten Rechtsgang nur zuzusprechen sind, wenn vor Schluß der Verhandlung im zweiten Rechtsgang Kosten verzeichnet wurden, ist nicht unvertretbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049754Dokumentnummer
JJR_19840523_OGH0002_0010OB00010_8400000_001