Norm
EO §210 IVARechtssatz
Die Frage, ob der urkundliche Nachweis entstandener durch Höchstbetragshypothek besicherter Forderungen im Einzelfall erbracht ist, kann nicht mit einem auf die Rechtsfragen von der Bedeutung des § 502 Abs 4 Z 1 ZPO beschränkten Revisionsrekurs an den OGH herangetragen werden.Die Frage, ob der urkundliche Nachweis entstandener durch Höchstbetragshypothek besicherter Forderungen im Einzelfall erbracht ist, kann nicht mit einem auf die Rechtsfragen von der Bedeutung des Paragraph 502, Absatz 4, Ziffer eins, ZPO beschränkten Revisionsrekurs an den OGH herangetragen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003211Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.02.2013