RS OGH 1984/6/5 4Ob330/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.06.1984
beobachten
merken

Norm

UWG §6a

Rechtssatz

Durch die Beweislastumkehr gewinnt die Bestimmung des § 6 a UWG - abgesehen von ihrem Klarstellungseffekt - auch dann eigenständige Bedeutung, wenn man davon ausgeht, daß schon der allgemeine Tatbestand des § 2 UWG Schutz gegen Mogelpackungen geboten hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0078835

Dokumentnummer

JJR_19840605_OGH0002_0040OB00330_8400000_020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten