RS OGH 1993/9/14 10Os69/84; 12Os96/84; 10Os48/85; 9Os91/85; 12Os137/92 (12Os138/92); 15Os80/93 (15Os

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Veröffentlicht am 05.06.1984
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Rechtssatz

Auf die Art der späteren Verwendung des vom Täter betrügerisch herausgelockten Vermögenswertes kommt es bei der Beurteilung, ob der Betrug gewerbsmäßig begangen wurde, nicht an (so schon 10 Os 10/84).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091876

Im RIS seit

05.06.1984

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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