Norm
UWG §14 A2Rechtssatz
Eine (unbedingte) Verpflichtung zum Ersatz der Kosten muß die beklagte Partei nicht anbieten. die Frage, ob das Klagebegehren berechtigt gewesen war, ist als Vorfrage der Kostenentscheidung zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079213Im RIS seit
05.06.1984Zuletzt aktualisiert am
11.12.2024