RS OGH 1984/6/7 6Ob601/82, 8Ob618/84

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Veröffentlicht am 07.06.1984
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Norm

EO §145
EO §146
EO §180

Rechtssatz

Der spätere Ersteher tritt erst durch die in seinem Ermessen gelegene Beteiligung am Bietvorgang in einer verpflichtenden Weise in den Verfahrensgang ein. Für ihn sind die Versteigerungsbedingungen eine dem Anbot des Verkäufers beim bürgerlich-rechtlichen Kauf vergleichbare Grundlage für die von ihm für seine Leistung zu erwartende Gegenleistung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0002806

Dokumentnummer

JJR_19840607_OGH0002_0060OB00601_8200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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