RS OGH 1984/6/27 3Ob547/84

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Veröffentlicht am 27.06.1984
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Norm

ABGB §1300 B
ABGB §1300 D

Rechtssatz

Durch die Kreditgewährung wird häufig nach außenhin der Anschein der Kreditwürdigkeit des Schuldners hervorgerufen; es kann aber sicherlich nicht gesagt werden, daß in einer derartigen Kreditgewährung stets ein Ratschlag oder eine Auskunft im Sinne des § 1300 ABGB zu sehen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026630

Dokumentnummer

JJR_19840627_OGH0002_0030OB00547_8400000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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