Norm
ABGB §1300 BRechtssatz
Durch die Kreditgewährung wird häufig nach außenhin der Anschein der Kreditwürdigkeit des Schuldners hervorgerufen; es kann aber sicherlich nicht gesagt werden, daß in einer derartigen Kreditgewährung stets ein Ratschlag oder eine Auskunft im Sinne des § 1300 ABGB zu sehen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026630Dokumentnummer
JJR_19840627_OGH0002_0030OB00547_8400000_007