RS OGH 1984/7/3 5Ob41/84

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Veröffentlicht am 03.07.1984
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Norm

GBG §56 Abs3

Rechtssatz

Ist die für die Bewilligung der Pfandrechtseinverleibung erforderliche Urkunde aber nicht vor Konkurseröffnung ausgefertigt, so kommt eine Pfandrechtseinverleibung in den öffentlichen Büchern selbst dann nicht in Frage, wenn sich der Rang der begehrten Eintragung nach einem vor der Konkurseröffnung liegenden Tag richtet.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 41/84
    Entscheidungstext OGH 03.07.1984 5 Ob 41/84
    Veröff: NZ 1984,197 (kritisch Hofmeister, 202)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0060946

Dokumentnummer

JJR_19840703_OGH0002_0050OB00041_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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