RS OGH 1984/7/3 5Ob607/83

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Veröffentlicht am 03.07.1984
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Norm

ABGB §1396
ABGB §1438 Cb

Rechtssatz

Die aus dem Verzug der Zedentin als Unternehmerin mit der Erfüllung der Verbesserungsansprüche der beklagten Werkbestellerin resultierenden Schadenersatzansprüche können jedenfalls aufrechnungsweise geltend gemacht werden, soweit die Aufrechnungslage zur Zeit der Verständigung der Beklagten von der Abtretung der Forderungen bestand.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 607/83
    Entscheidungstext OGH 03.07.1984 5 Ob 607/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0032871

Dokumentnummer

JJR_19840703_OGH0002_0050OB00607_8300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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