Norm
ABGB §458Rechtssatz
Veräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus § 458 ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 KO in der Höhe des erzielten Erlöses.Veräußert der Masseverwalter selbständige Bestandteile einer Konkursliegenschaft, handelt er angesichts einer offenen Kreditforderung der aus Paragraph 458, ABGB abzuleitenden Unterlassungspflicht (zumindest fahrlässig) zuwider und begründet dadurch eine Masseforderung im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 2, KO in der Höhe des erzielten Erlöses.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003787Dokumentnummer
JJR_19840703_OGH0002_0050OB00560_8400000_002