RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1984
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Norm

EO §225
  1. EO § 225 heute
  2. EO § 225 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 225 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 225 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 225 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Der Fall, was zu geschehen hat, wenn die Zinsen aus dem zinstragend angelegten Deckungskapital eines Tages nicht mehr ausreichen, um die laufenden Forderungen des Ausgedingsberechtigten zu erfüllen, aber der ebenso denkbare Fall, was zu geschehen hat, wenn diese Zinsen plötzlich höher als das Erfordernis zur Deckung des Ausgedinges sind, ist im Gesetz nicht geregelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003776

Im RIS seit

04.07.1984

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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