RS OGH 2001/1/26 3Ob51/84, 3Ob113/87, 3Ob119/88 (3Ob120/88), 3Ob169/00z

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Veröffentlicht am 04.07.1984
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Rechtssatz

Ist eine Forderung nicht hinreichend bescheinigt, ist der Pfandgläubiger so zu behandeln, wie wenn er diesbezüglich überhaupt nicht angemeldet hätte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003205

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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