RS OGH 1984/7/4 3Ob59/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1984
beobachten
merken

Norm

EO §225
  1. EO § 225 heute
  2. EO § 225 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 225 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 225 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 225 gültig von 01.08.1989 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Es spielt für den Ausgedingsberechtigten überhaupt keine Rolle, ob das Deckungskapital richtig bemessen wurde bzw ob die laufenden Zinsen aus der zinstragenden Anlegung desselben ausreichen, um seine Forderung zu erfüllen. Der Ersteher hat das Aufgedinge als eine nun ihn selbst treffende Last übernommen und muß es daher auch erfüllen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0003756

Im RIS seit

04.07.1984

Zuletzt aktualisiert am

02.05.2024
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten