Rechtssatz
Der im § 6 Abs 2 EKHG gebrauchte Ausdruck "angestellt" weist bloß darauf hin, daß der Person im Auftrag des Halters eine Verfügungsgewalt über die motorische Kraft des Kraftfahrzeuges zusteht.Der im Paragraph 6, Absatz 2, EKHG gebrauchte Ausdruck "angestellt" weist bloß darauf hin, daß der Person im Auftrag des Halters eine Verfügungsgewalt über die motorische Kraft des Kraftfahrzeuges zusteht.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0058297Dokumentnummer
JJR_19840704_OGH0002_0080OB00081_8300000_003