RS OGH 1984/7/12 6Ob628/84, 1Ob1/19g, 4Ob54/20z

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Veröffentlicht am 12.07.1984
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Norm

ABGB §880a A
ABGB §922
ABGB §1295 Ib

Rechtssatz

Im Fall einer neben den Gewährleistungsbestimmungen vertraglich vereinbarten Verkäufergarantie (hier: für ein fabriksneues Kfz), bei der die anspruchsbegründenden Umstände von denen der Gewährleistung wesentlich abweichen, ist die Beweislast nicht nach Gewährleistungsrecht oder Schadenersatzrecht, sondern nach allgemeinem Vertragsrecht (nach der Auslegung der privat - autonom vereinbarten Garantieklausel) verteilt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016996

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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