Norm
ABGB §1431 GRechtssatz
Durch eine an den Angewiesenen erfolgte Anweisung des Anweisenden, an ein Finanzamt (Anweisungsempfänger) Zahlung zu leisten, sind zwischen Anweisendem und Angewiesenem einerseits (Deckungsverhältnis) privatrechtliche Rechtsverhältnisse entstanden, weil insofern zwischen diesen Personen keine Überordnung oder Unterordnung kraft Hoheitsgewalt einer der beteiligten Personen bestanden hat. An diesem zivilrechtlichen Charakter vermag es auch nichts zu ändern, daß es sich bei der Forderung des Anweisungsempfängers gegenüber dem Anweisenden um eine Forderung auf Grund eines öffentlich - rechtlichen Titels handelte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0033720Dokumentnummer
JJR_19840712_OGH0002_0060OB00663_8300000_002