RS OGH 1984/7/31 5Ob568/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.07.1984
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Norm

ABGB §812 C
ABGB §812 J

Rechtssatz

Die Angaben im Inventar sind nicht unter allen Umständen dafür bestimmend, ob und in welchem Umfang eine allenfalls in dem anhängigen Rechtsstreit als zu Recht bestehend erkannte Geldforderung der Absonderungsgläubigerin im abgesonderten Nachlaß Deckung findet, weil die Separation jedenfalls den ganzen Nachlaß, selbst nachträglich hervorgekommenes Vermögen erfaßt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 568/84
    Entscheidungstext OGH 31.07.1984 5 Ob 568/84
    NZ 1985,173

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013060

Dokumentnummer

JJR_19840731_OGH0002_0050OB00568_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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