RS OGH 1984/7/31 5Ob568/84

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Veröffentlicht am 31.07.1984
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Norm

ABGB §812 J

Rechtssatz

Der Betrag des im Inventar ermittelten Reinnachlasses ist für die Höhe der angemessenen Sicherheit nicht entscheidend. Die Sicherheit wird durch die Höhe der abzusichernden Forderung maßgebend bestimmt, sie muß nicht höher sein, als die vom Absonderungsgläubiger bescheinigte Forderung.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 568/84
    Entscheidungstext OGH 31.07.1984 5 Ob 568/84
    NZ 1985,173

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013111

Dokumentnummer

JJR_19840731_OGH0002_0050OB00568_8400000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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