Norm
ABGB §812 JRechtssatz
Der Betrag des im Inventar ermittelten Reinnachlasses ist für die Höhe der angemessenen Sicherheit nicht entscheidend. Die Sicherheit wird durch die Höhe der abzusichernden Forderung maßgebend bestimmt, sie muß nicht höher sein, als die vom Absonderungsgläubiger bescheinigte Forderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013111Dokumentnummer
JJR_19840731_OGH0002_0050OB00568_8400000_004