Norm
ABGB §879 CIIhRechtssatz
Die Bestimmungen des § 1 Abs 4 KWG, letzter Satz, wonach Bürgschaften und Garantien unwirksam sind, die mit unbefugt geschlossenen Bankgeschäften verbunden sind, kann nur als Sanktion gegen denjenigen aufgefaßt werden, der Bankgeschäfte ohne die hiefür erforderliche Berechtigung betreibt. Dient die Bürgschaft oder Garantie zur Sicherung eines Dritten, so ist diese Bestimmung daher nicht anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016750Dokumentnummer
JJR_19840906_OGH0002_0080OB00038_8400000_002