Norm
HGB §166Rechtssatz
Der Umfang der Kontrollrechte des Kommanditisten nach § 166 Abs 1 HGB ist jedenfalls eine schiedsfähige eigentliche Streitsache des außerstreitigen Verfahrens.Der Umfang der Kontrollrechte des Kommanditisten nach Paragraph 166, Absatz eins, HGB ist jedenfalls eine schiedsfähige eigentliche Streitsache des außerstreitigen Verfahrens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0045016Dokumentnummer
JJR_19840906_OGH0002_0060OB00016_8400000_002