Norm
ABGB §879 CIIhRechtssatz
Die Anordnung des § 1 Abs 4 KWG 1979 enthält eine partielle Unwirksamkeitssanktion für Bankgeschäfte iSd § 1 Abs 2 KWG, die ohne Berechtigung nach dem KWG abgeschlossen werden. Es handelt sich dabei um eine zum Schutz des Schuldners konzipierte Bestimmung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0016749Dokumentnummer
JJR_19840906_OGH0002_0080OB00038_8400000_001