Norm
LMG 1975 §9 Abs1 litaRechtssatz
Werbebehauptungen, in denen ganz konkret das Nachlassen bzw die gänzliche Ausschaltung des Hungergefühls, das dadurch schneller eintretende Gefühl der Sättigung sowie die solcherart zu erzielende Gewichtsabnahme betont werden, gehen weit über die im Ausschlußbericht erwähnten "allgemeinen Eigenschaftsangaben" hinaus und fallen daher, weil sie sich eindeutig "auf schlankmachende Wirkungen beziehen", jedenfalls aber "den Eindruck einer solchen Wirkung erwecken", unter das Verbot des § 9 Abs 1 lit a LMG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0066438Dokumentnummer
JJR_19840911_OGH0002_0040OB00338_8400000_001