RS OGH 2023/10/24 8Ob207/83; 1Ob35/87; 4Ob574/95 (4Ob1642/95); 7Ob2113/96b; 1Ob262/98f; 4Ob12/04z; 3

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Veröffentlicht am 11.09.1984
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Rechtssatz

Jeder, der eine besondere Tätigkeit ausübt, muss auch dafür einstehen, dass er die nötigen Fähigkeiten hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0026557

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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