RS OGH 1984/9/11 9Os100/84

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Veröffentlicht am 11.09.1984
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Norm

StGB §151

Rechtssatz

Das Vorsatzerfordernis, sich oder einem Dritten eine Versicherungsleistung zu verschaffen, stellt eine besondere Spielart des Bereicherungsvorsatzes dar und enthält - wie dieser - rechtlich völlig gleichwertige Alternativen (Wahlfeststellung im Spruch daher nicht undeutlich im Sinne des § 281 Abs 1 Z 5 StPO).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0094779

Dokumentnummer

JJR_19840911_OGH0002_0090OS00100_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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