Norm
ABGB §451 CRechtssatz
Im Hinblick auf das für den Erwerb von Pfandrechten an verbücherten Liegenschaften geltende Eintragungsprinzip kann keine Rede davon sein, daß sich der Gläubiger iSd § 1360 ABGB zum Nachteil des bürgen eines Pfandes begeben, wenn der Gläubiger noch gar keine Höchstbetragshypothek erworben hatte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011391Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011