RS OGH 2012/1/12 3Ob541/84, 6Ob273/11g

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Veröffentlicht am 19.09.1984
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Rechtssatz

Die Anfechtungsmöglichkeit nach § 870 ABGB steht auch gegen einen Vergleich offen.Die Anfechtungsmöglichkeit nach Paragraph 870, ABGB steht auch gegen einen Vergleich offen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014785

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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