Norm
BAG §2 Abs2 litaRechtssatz
Für die Beurteilung des Vorliegens eines Hindernisses im Sinne des § 20 Abs 3 lit a BAG ist der Zeitpunkt des Lehrzeitbeginnes maßgeblich. Der spätere Wegfall des Hinderungsgrundes ist für die Rechtsfolgen der Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages belanglos. (hier:Für die Beurteilung des Vorliegens eines Hindernisses im Sinne des Paragraph 20, Absatz 3, Litera a, BAG ist der Zeitpunkt des Lehrzeitbeginnes maßgeblich. Der spätere Wegfall des Hinderungsgrundes ist für die Rechtsfolgen der Verweigerung der Eintragung des Lehrvertrages belanglos. (hier:
Keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung gemäß § 2 Abs 2 lit a BAG).Keine Berechtigung zur Lehrlingsausbildung gemäß Paragraph 2, Absatz 2, Litera a, BAG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0053032Dokumentnummer
JJR_19840925_OGH0002_0040OB00092_8400000_002