Norm
ABGB §863 EIRechtssatz
Ein Beitritt eines Mieters zu einem von der Vermieterin ihrem ständig betrauten Rechtsanwalt als erteilt anzunehmenden Vertragserrichtungsauftrag wäre schlüssig erst dadurch zustandegekommen, wenn der Mieter unzweifelhaft zur Festlegung seiner eigenen Mieterinteressen anwaltliche Beratung und Beistand in Anspruch genommen hätte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0014325Dokumentnummer
JJR_19840927_OGH0002_0060OB00634_8300000_001