RS OGH 1984/10/8 1Ob22/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.10.1984
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Norm

AHG §1 Cd14
LMG allg
LMG §7
LMG §35
LMG §37
  1. AHG § 1 heute
  2. AHG § 1 gültig ab 01.03.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013
  3. AHG § 1 gültig von 01.08.1989 bis 28.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  4. AHG § 1 gültig von 01.02.1949 bis 31.07.1989

Rechtssatz

Hauptziel des LMG ist der notwendige Schutz des Konsumenten vor gesundheitlicher Gefährdung und vor Irreführung. Diesem Zweck dient insbesondere die Überwachung des Verkehrs mit den durch das LMG erfaßten Waren durch Aufsichtsorgane. Soweit solche für den Bund handelnde Organe hoheitliche Verfügungen treffen, dienen die Grenzen der sie dazu ermächtigenden Normen des LMG aber auch dem Schutz der Rechtssphäre dessen, der Lebensmittel in Verkehrs bringt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049984

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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