RS OGH 1984/10/9 4Ob521/84, 7Ob594/94

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Veröffentlicht am 09.10.1984
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Norm

KSchG §3

Rechtssatz

Die rechtspolitische Begründung für die Gewährung eines Rücktrittsrechtes bei "Haustürgeschäften" liegt darin, einen Ausgleich dafür zu schaffen, daß der Käufer (Verbraucher) dem Verhandlungsgeschick des Verkäufers (Unternehmers) und seinen allenfalls unseriösen Verkaufsmethoden nicht gewachsen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0079387

Dokumentnummer

JJR_19841009_OGH0002_0040OB00521_8400000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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