Norm
StGB §39Rechtssatz
Mit einer die Annahme, daß die Voraussetzung des § 39 StGB vorliegen, aus dem Grund der Rückfallsverjährung (Abs 2) bekämpfenden Nichtigkeitsbeschwerde (Z 11) wird dann, wenn § 39 StGB vom Gericht tatsächlich nicht angewendet würde, inhaltlich der Sache nach nur der Wegfall eines Erschwerungsumstandes angestrebt, also eine Berufung ausgeführt.Mit einer die Annahme, daß die Voraussetzung des Paragraph 39, StGB vorliegen, aus dem Grund der Rückfallsverjährung (Absatz 2,) bekämpfenden Nichtigkeitsbeschwerde (Ziffer 11,) wird dann, wenn Paragraph 39, StGB vom Gericht tatsächlich nicht angewendet würde, inhaltlich der Sache nach nur der Wegfall eines Erschwerungsumstandes angestrebt, also eine Berufung ausgeführt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0091420Dokumentnummer
JJR_19841009_OGH0002_0100OS00170_8400000_001