Norm
ABGB §823Rechtssatz
Eine Erbschaftsklage liegt nicht vor; wenn dem Beklagten keine Erbeneigenschaft zugeschrieben wird ( hier: geltend gemachter Anspruch auf Herausgabe einer dem Beklagten vom Erblasser geschenkten Liegenschaft ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0013125Dokumentnummer
JJR_19841011_OGH0002_0060OB00661_8400000_002