Norm
ABGB §888Rechtssatz
Wenn der Erklärungsgegner zweifelt, ob die Rechtsgestaltungserklärung lediglich eines Mitgenossen Wirkung für alle habe, kann er diese Erklärung - allerdings nur dann, wenn dies unverzüglich geschieht - mit der Rechtsfolge zurückweisen, daß diese erst von dem Zeitpunkt an wirksam wird, in dem der Erklärende dem Gegner den Nachweis seiner Berechtigung erbringt, mit Wirkung für alle zu erklären (hier: Ermäßigungsbegehren eines Mitmieters nach § 44 Abs 3 MRG).Wenn der Erklärungsgegner zweifelt, ob die Rechtsgestaltungserklärung lediglich eines Mitgenossen Wirkung für alle habe, kann er diese Erklärung - allerdings nur dann, wenn dies unverzüglich geschieht - mit der Rechtsfolge zurückweisen, daß diese erst von dem Zeitpunkt an wirksam wird, in dem der Erklärende dem Gegner den Nachweis seiner Berechtigung erbringt, mit Wirkung für alle zu erklären (hier: Ermäßigungsbegehren eines Mitmieters nach Paragraph 44, Absatz 3, MRG).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0017268Dokumentnummer
JJR_19841016_OGH0002_0050OB00061_8400000_003