Norm
ABGB §271Rechtssatz
An einen für ein anderes Verfahren bestellten Kollisionskurator kann nicht wirksam zugestellt werden (hier: Zustellung von Mantelbeschluß und Einantwortungurkunde erfolgte an den für die minderjährigen Substitutionsberechtigten erst für das anschließende Pflegschaftsverfahren bestellten Kurator).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049068Dokumentnummer
JJR_19841017_OGH0002_0080OB00617_8400000_001