RS OGH 1984/10/17 8Ob617/84

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Veröffentlicht am 17.10.1984
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Norm

ABGB §271

Rechtssatz

An einen für ein anderes Verfahren bestellten Kollisionskurator kann nicht wirksam zugestellt werden (hier: Zustellung von Mantelbeschluß und Einantwortungurkunde erfolgte an den für die minderjährigen Substitutionsberechtigten erst für das anschließende Pflegschaftsverfahren bestellten Kurator).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0049068

Dokumentnummer

JJR_19841017_OGH0002_0080OB00617_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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