Norm
ABGB §554Rechtssatz
Eine Ersteinsetzung zu gleichen Teilen ist dann eine bestimmte im Sinne des § 562 ABGB, wenn die Quoten ziffernmäßig (hier "je ein Drittel") festgesetzt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012375Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015