RS OGH 1984/10/18 7Ob663/84, 8Ob619/91, 1Ob208/98i, 9Ob55/01f, 2Ob251/12v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.10.1984
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Norm

ABGB §554
ABGB §560
ABGB §562

Rechtssatz

Eine Ersteinsetzung zu gleichen Teilen ist dann eine bestimmte im Sinne des § 562 ABGB, wenn die Quoten ziffernmäßig (hier "je ein Drittel") festgesetzt sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012375

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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