Norm
ABGB §554Rechtssatz
Eine Ersteinsetzung zu gleichen Teilen ist dann eine bestimmte im Sinne des § 562 ABGB, wenn die Quoten ziffernmäßig (hier "je ein Drittel") festgesetzt sind.Eine Ersteinsetzung zu gleichen Teilen ist dann eine bestimmte im Sinne des Paragraph 562, ABGB, wenn die Quoten ziffernmäßig (hier "je ein Drittel") festgesetzt sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0012375Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.09.2015