RS OGH 1984/10/23 5Ob77/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1984
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Norm

Geo §461 Abs2
LiegTeilG §28

Rechtssatz

§ 461 Abs 2 Geo und der darin ausgedrückte allgemeine Grundsatz, daß der Aufwand an Zeit, Arbeit und Kosten nicht in einem mit der Bedeutung des Erfolgs nach den Maßstäben wirtschaftlicher Zumutbarkeit und rechtsstaatlicher Notwendigkeit unvertretbaren Mißverhältnis stehen soll, darf nur dann berücksichtigt werden, wenn er in den Grenzen der gesetzlichen Deckung ausgelegt wurde. Ein Grundstück von eintausendsiebenhundert Quadratmeter und keinen besonderen Vermessungsschwierigkeiten hält sich nicht im Rahmen der Ausnahme.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 77/84
    Entscheidungstext OGH 23.10.1984 5 Ob 77/84
    Veröff: JBl 1985,369 = NZ 1985,34 (hiezu Hofmeister, 37)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0059575

Dokumentnummer

JJR_19841023_OGH0002_0050OB00077_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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