Norm
MRG §43 Abs1Rechtssatz
Der Beitritt des weiteren Mieters zu dem mit seiner Ehefrau bestehenden Mietvertrag bewirkt, daß die Rechtsstellung der Mieterin eine so entscheidende Veränderung erfährt, daß schon deshalb dadurch ein neues Vertragsverhältnis beginnt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070450Dokumentnummer
JJR_19841023_OGH0002_0050OB00047_8400000_001