RS OGH 1984/10/23 5Ob47/84, 5Ob63/89

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Veröffentlicht am 23.10.1984
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Norm

MRG §43 Abs1

Rechtssatz

Der Beitritt des weiteren Mieters zu dem mit seiner Ehefrau bestehenden Mietvertrag bewirkt, daß die Rechtsstellung der Mieterin eine so entscheidende Veränderung erfährt, daß schon deshalb dadurch ein neues Vertragsverhältnis beginnt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070450

Dokumentnummer

JJR_19841023_OGH0002_0050OB00047_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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