RS OGH 2017/2/28 4Ob103/83, 4Ob168/85, 9ObA42/10g, 9ObA3/17g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.10.1984
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Norm

InvEG §8 Abs2

Rechtssatz

Mit der Zustimmung des Invalidenausschusses wird das in § 8 Abs 2 InvEG normierte Kündigungsverbot aufgehoben; der Arbeitgeber erhält damit die ihm nach den Bestimmungen des Privatrechtes zustehende Befugnis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zurück. Der Bescheid des Invalidenausschusses hat also keinen unmittelbaren Einfluss auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; er ist aber soweit konstitutiver Natur, als er dem Arbeitgeber die Erlaubnis zur Ausübung seines Kündigungsrechtes gibt und so eine neue Rechtslage begründet.Mit der Zustimmung des Invalidenausschusses wird das in Paragraph 8, Absatz 2, InvEG normierte Kündigungsverbot aufgehoben; der Arbeitgeber erhält damit die ihm nach den Bestimmungen des Privatrechtes zustehende Befugnis zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses zurück. Der Bescheid des Invalidenausschusses hat also keinen unmittelbaren Einfluss auf das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses; er ist aber soweit konstitutiver Natur, als er dem Arbeitgeber die Erlaubnis zur Ausübung seines Kündigungsrechtes gibt und so eine neue Rechtslage begründet.

Entscheidungstexte

  • RS0077667">4 Ob 103/83
    Entscheidungstext OGH 23.10.1984 4 Ob 103/83
    Veröff: SZ 57/158 = RdW 1985,220 = Arb 10382 = DRdA 1987,55 (Wachter)
  • RS0077667">4 Ob 168/85
    Entscheidungstext OGH 15.07.1986 4 Ob 168/85
    Zweiter Rechtsgang zu 4 Ob 103/83; Beisatz: Eine Überprüfung der Gesetzmäßigkeit der Bescheide steht den Gerichten nicht zu; diese haben vielmehr die Tatsache der Erteilung oder der Ablehnung der vom Gesetz verlangten Zustimmung ohne weitere Prüfung ihrer eigenen Entscheidung zugrunde zu legen. (T1)
  • RS0077667">9 ObA 42/10g
    Entscheidungstext OGH 22.12.2010 9 ObA 42/10g
    Veröff: SZ 2010/166
  • RS0077667">9 ObA 3/17g
    Entscheidungstext OGH 28.02.2017 9 ObA 3/17g
    Veröff: SZ 2017/29

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0077667

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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