RS OGH 1984/11/7 3Ob573/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1984
beobachten
merken

Norm

ABGB §1020
ABGB §1022
ABGB §1025

Rechtssatz

Der Widerruf eines Auftragsverhältnisses stellt eine Form der Auflösung des Vertrages durch den Machtgeber dar, aus der Rückschlüsse darauf, ob und in welchem Umfang das Auftragsverhältnis durch den Tod des Machthabers beendet wird, nicht gezogen werden können.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 573/84
    Entscheidungstext OGH 07.11.1984 3 Ob 573/84

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0019864

Dokumentnummer

JJR_19841107_OGH0002_0030OB00573_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten