Norm
ZPO §520 ARechtssatz
Auch Rekurse gegen Beschlüsse der zweiten Instanz können unter den im § 520 ZPO genannten Voraussetzungen im bezirksgerichtlichen Verfahren zu Protokoll gegeben werden.Auch Rekurse gegen Beschlüsse der zweiten Instanz können unter den im Paragraph 520, ZPO genannten Voraussetzungen im bezirksgerichtlichen Verfahren zu Protokoll gegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0043901Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0070OB00673_8400000_001