Norm
ABGB §1460Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Dienstbarkeit der Schiabfahrt ersessen wurde, kommt es nicht darauf an, ob die Schifahrer die Abfahrt benützten, nachdem sie zu Fuß aufgestiegen waren oder ob die sich hiezu einer Aufstiegshilfe bedienten. Eine allenfalls noch nicht vollendete Ersitzung in dem ohne Aufstiegshilfe bestandenen Ausmaß der Benützung der Schiabfahrt kann auch noch Errichtung einer Seilbahn vollendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0034217Dokumentnummer
JJR_19841108_OGH0002_0060OB00670_8400000_001