Rechtssatz
Auf die drittfinanzierte Vorauszahlung des Zinses eines aus Gründen der Vermögensveranlagung und Steuerersparnis abgeschlossenen Bestandvertrages kann § 18 KSchG nicht analog angewendet werden.Auf die drittfinanzierte Vorauszahlung des Zinses eines aus Gründen der Vermögensveranlagung und Steuerersparnis abgeschlossenen Bestandvertrages kann Paragraph 18, KSchG nicht analog angewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0065686Dokumentnummer
JJR_19841112_OGH0002_0010OB00664_8400000_002