Norm
MRG §16 Abs2 Z1Rechtssatz
Gleichwertige stationäre Heizung - Eine Einzelofenheizung in den Haupträumen kann einer fest eingebauten Einrichtung mit automatischer Energielieferung ohne Notwendigkeit einer ständigen Bedienung auch dann nicht gleichgesetzt werden, wenn es sich um gemauerte Kachelöfen handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0070057Dokumentnummer
JJR_19841113_OGH0002_0050OB00081_8400000_001