RS OGH 2003/2/13 1Ob587/84, 6Ob587/85, 8Ob148/02a

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Norm

CMR Art17

Rechtssatz

Art 17 CMR regelt die Haftung des Frachtführers erschöpfend, soweit der Verlust oder die Beschädigung des Frachtguts während der Obhutszeit aufgetreten ist oder soweit sich Ansprüche aus der Überschreitung der Lieferfrist ergeben.Artikel 17, CMR regelt die Haftung des Frachtführers erschöpfend, soweit der Verlust oder die Beschädigung des Frachtguts während der Obhutszeit aufgetreten ist oder soweit sich Ansprüche aus der Überschreitung der Lieferfrist ergeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0073790

Dokumentnummer

JJR_19841114_OGH0002_0010OB00587_8400000_007
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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