Norm
ABGB §921Rechtssatz
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 918 ABGB kann eine zunächst als Selbsthilfeverkauf bezeichnete Veräußerung nachträglich als Deckungsverkauf behandelt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018598Dokumentnummer
JJR_19841114_OGH0002_0010OB00666_8400000_001