RS OGH 1984/11/14 3Ob94/84

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Veröffentlicht am 14.11.1984
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Norm

IRÄG Art9
WEG §14

Rechtssatz

Anders als für den Wohnungseigentumsbewerber wurden für den Verwalter gemäß §§ 14 ff WEG auch durch Art 9 IRÄG keine Sonderrechte im Insolvenzverfahren geschaffen.Anders als für den Wohnungseigentumsbewerber wurden für den Verwalter gemäß Paragraphen 14, ff WEG auch durch Artikel 9, IRÄG keine Sonderrechte im Insolvenzverfahren geschaffen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0076516

Dokumentnummer

JJR_19841114_OGH0002_0030OB00094_8400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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