Norm
RL-BA 1977 §21Rechtssatz
Ein Verstoß gegen § 21 RL-BA 1977 liegt nur dann vor, wenn ein Disziplinarverfahren ohne sachliche Notwendigkeit offenbart wurde.Ein Verstoß gegen Paragraph 21, RL-BA 1977 liegt nur dann vor, wenn ein Disziplinarverfahren ohne sachliche Notwendigkeit offenbart wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0072502Im RIS seit
19.11.1984Zuletzt aktualisiert am
02.05.2024