RS OGH 2019/2/27 8Ob607/84, 8Ob522/87, 7Ob252/01m, 3Ob274/02v, 4Ob211/03p, 4Ob190/15t, 9Ob10/19i

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Veröffentlicht am 22.11.1984
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Rechtssatz

Ein Verhalten eines Vertragspartners im Dauerschuldverhältnis, das sich insgesamt dahin qualifizieren lässt, dass er beim Geschäftspartner durch einen längeren Zeitraum im Vertrag nicht begründete Geldforderungen unter Erweckung des Eindruckes, er sei zur Stellung dieser Forderungen berechtigt, durchzusetzen versucht, berechtigt zur vorzeitigen Auflösung des Dauerschuldverhältnisses auch bei vereinbarter Unkündbarkeit.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0018294

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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