Norm
StGB §125Rechtssatz
Selbst ein schrottreifes Wrack eines Baggers ist für jeden einsichtsfähigen Täter nicht von vornherein wertlos, namentlich wenn es sich bei den Deliktsobjekten (hier der Sachbeschädigung) um Bestandteile handelt, die gemeiniglich für eine Weiterverwendung und Wiederverwendung geeignet sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0093245Im RIS seit
06.12.1984Zuletzt aktualisiert am
27.08.2024