RS OGH 2018/6/12 4Ob390/84, 5Ob71/18d

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Veröffentlicht am 11.12.1984
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Norm

HGB §13

Rechtssatz

Auch bei einem unter der Firma einer Zweigniederlassung geführten Rechtsstreit Prozeßpartei - und damit alleiniger Adressat eines gerichtlichen Unterlassungsgebotes - ist immer der Inhaber des Unternehmens selbst.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0061595

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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